Reisestorno ohne Reiserücktrittsversicherung
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Warum Reiserücktrittsversicherung? Reisen sind eine aufregende Möglichkeit, neue Orte zu erkunden und unvergessliche Erinnerungen zu sammeln. Doch unvorhergesehene Ereignisse können Ihre Pläne beeinträchtigen. Mit unserer Reiserücktrittsversicherung bieten wir Ihnen den Schutz, den Sie benötigen, um ruhigen Gewissens unterwegs zu sein.
Warum TravelSecure wählen? Wir setzen auf Qualität und Verlässlichkeit. Unsere Reiseversicherungen wurden mit jahrelanger Expertise entwickelt, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. Wir bieten Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch den Komfort, zu wissen, dass Sie im Ernstfall auf uns zählen können. Ihr Wohlbefinden ist unser oberstes Anliegen.
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Ablauf & Kosten
Reisebuchungen sind immer mit Vorfreude verbunden. Doch manchmal können unvorhergesehene Umstände dazu führen, dass die lang ersehnte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Ob persönliche Gründe oder unvermeidbare Umstände am Urlaubsort - die Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig. Für viele dieser Fälle gibt es Reiserücktrittsversicherungen. Aber was passiert, wenn man nicht vorgesorgt und keine Versicherung abgeschlossen hat? In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, ob man eine Reise ohne Versicherung stornieren kann, ohne sein ganzes Geld zu verlieren.
Bild: Verletzungen oder Krankheiten sind die Hauptgründe für die Stornierung einer Reise.
Verletzungen oder Krankheiten bei sich selbst oder bei Kindern sind die Hauptgründe für die Stornierung einer Reise vor Reiseantritt. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann sich glücklich schätzen. Denn private Gründe reichen dem Reiseveranstalter nicht aus, um die Reise kostenlos zu stornieren.
Die Reiserücktrittsversicherung hingegen übernimmt die Stornokosten, wenn beispielsweise folgende Ereignisse den geplanten Urlaub zunichtemachen:
- Unfälle und Erkrankungen,
- der Tod eines nahen Angehörigen,
- die unerwartete Arbeitslosigkeit oder
- Impfunverträglichkeit
Manche Urlauber verzichten jedoch wegen politischer Unruhen oder Naturkatastrophen im Urlaubsland auf die Reise und bleiben lieber zu Hause. Tatsächlich ist es unter bestimmten Umständen möglich, auch ohne Versicherungsschutz ohne Stornokosten davonzukommen. Ohne Reiserücktrittskostenversicherung werden jedoch grundsätzlich immer Stornogebühren fällig.
Reise stornieren ohne Versicherung – Was kostet das?
Bild: Die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise sind im Durchschnitt am niedrigsten.
Natürlich hat jeder das Recht, seinen Urlaub zu stornieren, auch ohne Reiserücktrittsversicherung. Die Frage ist nur, wie teuer das wird. Reisende sollten wissen, dass bei Urlaubsbuchungen - egal ob online oder vor Ort im Reisebüro - das gesetzlich reglementierte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht gilt.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, im Fall der Fälle nicht gleich zu stornieren, sondern zunächst den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Oft kann man auf Kulanz hoffen. Folgende zwei Optionen werden häufig angeboten:
- Umbuchung: Die Zustimmung des Reiseveranstalters zu einer Umbuchung ist der optimale Fall. Ob dafür Gebühren anfallen oder nicht, hängt vom Veranstalter ab.
- Reiseweiterverkauf: Es besteht auch die Möglichkeit, die Reise an andere Personen weiterzuverkaufen. Oft können Flug und Hotel zum Buchungspreis an Dritte verkauft werden. In seltenen Fällen muss jedoch ein niedrigerer Verkaufspreis in Kauf genommen werden. Das ist aber immer noch besser, als auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn all dies nicht möglich ist, bleibt eigentlich nur die Stornierung der Reise. Was das genau kostet, hängt stark vom Zeitpunkt der Stornierung und von der Art der Reise ab.
Rücktritt von Pauschalreisen
- Bei Pauschalreisen fallen im Schnitt die geringsten Stornogebühren an.
- Bei Kreuzfahrten und Weltreisen muss mit deutlich höheren Stornogebühren als bei herkömmlichen Reisen gerechnet werden.
Obwohl dies in der Regel vom Veranstalter abhängt, gelten bei Pauschalreisen in der Regel folgende Gebührenstrukturen:
| Stornierung bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn | 20% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 22. Tag vor Urlaubsbeginn | 30% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 15. Tag vor Urlaubsbeginn | 35% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 7. Tag vor Urlaubsbeginn | 45% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 6. Tag vor Urlaubsbeginn | 55% der gesamten Reisekosten |
| Spätere Stornierung | 75% bis 90% der gesamten Reisekosten |
Tabelle: Durchschnittliche Stornierungsgebühren für Urlaube
Stornierung von Individualreisen
- Bei Einzelbuchungen von Hotel und Flug hängt die Höhe der Stornogebühren vom Anbieter ab.
- Bei Billigfliegern verfallen die Tickets bei Stornierung in der Regel und können nicht mehr verwendet werden. Zumindest muss die Fluggesellschaft aber Steuern und Gebühren erstatten.
- Bei exklusiveren Fluganbietern gilt dies auch, wenn in der günstigsten Preisklasse geflogen wird. Bei Business-Class-Flügen hingegen sind Stornierungen und auch Umbuchungen meist nur gegen hohe Gebühren möglich.
- Konnte die Fluggesellschaft den Sitzplatz weiterverkaufen, fallen keine Stornogebühren an. Die Fluggesellschaft ist immer verpflichtet, zu beweisen, dass der Platz tatsächlich frei geblieben ist, falls Kosten entstehen, die der Reisende zu tragen hat. Deswegen ist es ratsam, Flüge immer sehr früh zu stornieren, um die Chance auf den Weiterverkauf des Flugtickets zu erhöhen.
Stornierung von Bahnreisen
Bei Bahn-Karten hängen Stornierungsgebühren von der Art des Bahn-Tickets ab:
- Normalpreis-Tickets - mit oder ohne Bahncard - können bis zum Beginn des ersten Geltungstages ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Es fallen keine Stornogebühren an und der Fahrpreis wird in voller Höhe erstattet.
- Stornierungen am Reisetag kosten 19 Euro.
- Wurden Tickets zum Sparpreis erworben, ist eine Stornierung nur bis zum ersten Geltungstag des Tickets möglich. 19 Euro fallen auch hier an Gebühren an. Fahrkarten zum Super-Sparpreis sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
- Umbuchungen erworbener Tickets sind nicht möglich. Gekaufte Tickets können jedoch storniert und neu gebucht werden.
Reiserücktritt ohne Stornogebühren: Wann ist das möglich bzw. wie ist der Ablauf?
Bild: Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Reise auch ohne Versicherung kostenlos zu stornieren - zum Beispiel bei der Sperrung von Urlaubsgebieten aufgrund von Naturkatastrophen.
Ohne Reiserücktrittsversicherung fallen im Regelfall immer Stornogebühren an. Es gibt jedoch einige, wenn auch wenige Ausnahmefälle, in denen Personen, die mehr oder weniger unfreiwillig ihre Reise stornieren (müssen), dies auch ohne Stornokosten tun können.
Diese Fälle sind eher selten, können aber auf Grund der aktuellen Situation in der Welt durchaus vorkommen. Im Allgemeinen sind Reiseveranstalter verpflichtet, Reisen kostenlos zu stornieren, wenn der Grund für die Stornierung höhere Gewalt ist oder wenn der Reiseveranstalter seine Geschäftsbedingungen ändert.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Preis plötzlich stark ansteigt oder bisher enthaltene Leistungen plötzlich nicht mehr im Preis enthalten sind. Dies muss jedoch im Einzelfall geklärt werden. Im Streitfall kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Zumindest aber was den Reiserücktritt wegen „höherer Gewalt“ angeht, ist die Rechtslage ziemlich eindeutig, was aus vergangenen Gerichtsurteilen abzuleiten ist.
Zur „höheren Gewalt“ zählen:
- Sperrung eines Reisegebiets aufgrund von Naturkatastrophen
- Ein drohender militärischer Konflikt im Zielland / Krieg
- Innenpolitische Unruhen / Bürgerkrieg
- Krankheitsepidemien
Wichtig: Terrorgefahr gilt offiziell nicht als „höhere Gewalt“, die zu einer kostenlosen Reisestornierung berechtigt. Auch unmittelbar nach konkreten Terroranschlägen können Reisen in das betroffene Land nicht kostenlos storniert werden. Bei einer akuten Terrorwarnung sind Reiseveranstalter lediglich verpflichtet, ihre Kunden über die Terrorgefahr zu informieren, mehr aber auch nicht. Dies gilt zudem nur dann, wenn über die Terrorgefahr nicht in den Medien berichtet wurde. Ausnahmen gelten in Deutschland, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Urlaubsland ausspricht. Nur dann ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Rücktrittsabsicht immer schriftlich erklären!
Egal aus welchen Gründen eine Reise storniert oder umgebucht werden muss, ist es immer sinnvoll, sich vorab mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, seine Situation zu schildern und gegebenenfalls eine individuelle Regelung zu treffen.
Steht der Reiserücktritt fest, ist es wichtig, ihn schriftlich zu erklären. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Art und Weise der Rücktritt erklärt wird, ob per Fax, per Post oder per E-Mail. Wichtig ist der Nachweis, daher sollten Briefe auf dem Postweg immer als Einschreiben verschickt werden. Bei Fax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Die Belege dienen im Streitfall als Beweis für die Absichtsverkündung beim Reiseveranstalter und können unter Umständen rechtlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und suchen Sie gemeinsam nach einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung. Überlegen Sie, ob es im Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis jemanden gibt, der die Reise übernehmen könnte.
- Stornieren Sie Ihren Urlaub so früh wie möglich, wenn Sie wissen, dass Sie die Reise nicht antreten oder weiterverkaufen können.
- Fragen Sie beim Reiseveranstalter nach, ob er die Reise nach der Stornierung verkaufen konnte. Dies kann die Stornokosten im Nachhinein reduzieren.
Ergibt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sinn?
Eine Reise ohne Versicherung zu stornieren, kostet in den meisten Fällen Geld. Wer kein Risiko eingehen und sich vor den hohen Stornokosten bei einem Reiserücktritt schützen möchte, schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab. Eine Reiserücktrittsversicherung erkennt eine Vielzahl von unvorhergesehenen Ereignissen als Reiserücktrittsgründe an und erstattet die entstandenen Kosten.
Darunter fallen z. B. die Kosten für folgende Buchungen vor Reiseantritt:
- Flug- oder Bahntickets
- Hotel-, Appartement- oder andere Übernachtungskosten (einschließlich bereits gebuchter Mahlzeiten)
- Ausflüge oder Eintrittskarten für Veranstaltungen
- Mietwagen oder Transfer
Darüber hinaus können auch Umbuchungskosten, Vermittlungsgebühren, Mehrkosten für Einzelzimmerzuschläge, wenn ein Teil der Familie oder Reisegruppe trotzdem reist, sowie Visagebühren und Impfkosten übernommen werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist ein Muss, wenn eine Reise lange im Voraus geplant wird. Dies gilt insbesondere, wenn werdende Mütter, Kinder oder ältere Menschen mit an Bord sind. Aber auch, wenn man Angehörige zu Hause hat, deren plötzliche Erkrankung ein Grund sein könnte, die Reise abzusagen. Dies sind die so genannten Risikopersonen. Würde zum Beispiel die Mutter des Reisenden, die nicht an der Reise teilnimmt, plötzlich schwer erkranken, wäre dies ein versicherter Rücktrittsgrund.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es immer ratsam, auch an eine Reiseabbruchversicherung zu denken, falls man im Urlaubsland erkrankt und die Hilfe der Reiseapotheke nicht mehr ausreicht.
Ein Reiseabbruch ist nämlich nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, die nur für die Zeit vor Reiseantritt gilt. Sinnvoll sind daher Pakete aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, wie zum Beispiel der Tarif Topschutz von TravelSecure®.
Fazit: Fakten zur Reiserücktrittsversicherung und zum Reiserücktritt
- Lohnt sich, wenn die Reise lange im Voraus geplant ist
- Sollte immer abgeschlossen werden, wenn Kinder und ältere Menschen mitreisen
- Wird optimal durch eine Reiseabbruchsversicherung ergänzt
- Die Höhe anfallender Stornogebühren ohne Reiserücktrittsversicherung hängt von der Art der Reise, dem Zeitpunkt der Stornierung und vom Reiseveranstalter ab
- Nur bei „höherer Gewalt“ ist es möglich, Reisen auch ohne Reiserücktrittsversicherung kostenlos zu stornieren
Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und daher sollten immer die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen werden. Die Versicherungsbedingungen von TravelSecure finden Sie unter TravelSecure® Versicherungsbedingungen.
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- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
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