TravelSecure Reiseabbruchversicherung - Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden können.
Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten
Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
Erstattung von Mehrkosten bei Verlängerung
Finanztest Testsieger 2025
Einfache digitale Schadenabwicklung
Nutzen Sie die Vorteile der Reiseabbruchversicherung:
- Erstattung von Kosten: Beispielsweise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise (inkl. Urlaubsschutz), zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten.
- Testsieger: Finanztest 2025: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2025) hat 60 Tarifvarianten für Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Unsere Reiserücktrittsversicherung wurde jeweils als Testsieger für Familien und Einzelpersonen gekürt. Unsere Tarife TravelSecure Topschutz und Jahresreisekarte Basis wurden jeweils für Einzelpersonen und für Familien mit der Bestnote SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie können wählen ob Sie die Reiseabbruchversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Unsere Tarife mit der Reiseabbruchversicherung
Wir bieten die Reiseabbruchversicherung in Kombination mit einem Reiserücktrittsschutz in zwei Tarifvarianten an. So sind Sie nicht nur während der Reise vor den Kosten eines Reiseabbruchs, sondern auch vor der Reise gegen die Kosten eines Reiserücktritts optimal geschützt. Sie können zwischen dem Tarif „Topschutz“ mit Urlaubsgarantie für Einmalreisen und unserer praktischen Jahresreiseversicherung im Komfortpaket inkl. Auslandskrankenversicherung und Reisegepäckversicherung wählen. Vergleichen lohnt sich:
Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
- Reiseabbruchversicherung
Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.
Komfortpaket - Reisekarte4you
(Jahresreiseversicherung)
- Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Übernimmt unter anderem Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland.
- Reisegepäckversicherung
Kostenerstattung für Ihr Reisegepäck bei Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl.
Reiserücktrittsversicherung
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung oder unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule, College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete Gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Erstattung für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne / Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann.
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann.
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
Reiseabbruchversicherung
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
- Erstattung von zusätzlichen Weiter- oder Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels.
- Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf Ihrer Weiter- oder Rückreise oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person.
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
- Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
zusätzliche Leistungen:
Auslandskrankenversicherung
- Kostenübernahme von unfallbedingten Rettungs- und Bergungskosten bis 15.000 EUR
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Rücktransport:
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Die Leistungen der Assistance:
- Auskünfte über Impfvorschriften
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
Notfall-Service:
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- 24-Stunden-Hotline
Reisegepäckversicherung
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:
- Abhandenkommen
- Zerstörung
- Beschädigung
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
- Vorsätzlicher Sachbeschädigung
- Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
- Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
- Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Höherer Gewalt
Versicherungsbedingungen zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich WiderrufsbelehrungProduktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung (ABRV 09/2025)
Produktinformationen zur Reisekarte4you - Jahresreiseversicherung Komfort
Allgemeine Bedingungen für die Reisekarte4you - Jahresreiseversicherung (AVB JRK Komfort 09/2025)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
