REISEABBRUCH-
icon Reiseabbruch VERSICHERUNG

Unbeschwert und günstig - während der Reise optimal abgesichert

Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren, beispielsweise müssen Sie auf Grund von Krankheit oder einem Unfall die Reise abbrechen.
Die hieraus entstehenden Kosten übernimmt unsere Reiseabbruchversicherung

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TravelSecure Reiseabbruchversicherung - Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden können.

Icon Erstattung von Rückreisekosten: TravelSecure Reiserücktrittsversicherung

Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten

Icon Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen: TravelSecure Reiserücktrittsversicherung

Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen

Icon Erstattung von Mehrkosten bei Verlängerung: TravelSecure Reiserücktrittsversicherung

Erstattung von Mehrkosten bei Verlängerung

Icon Testsieger Finanztest 2025: TravelSecure Reiserücktrittsversicherung

Finanztest Testsieger 2025

Icon Einfache digitale Schadenabwicklung: TravelSecure Reiserücktrittsversicherung

Einfache digitale Schadenabwicklung

Nutzen Sie die Vorteile der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten: Beispielsweise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise (inkl. Urlaubsschutz), zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten.
  • Testsieger: Finanztest 2025: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2025) hat 60 Tarifvarianten für Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Unsere Reiserücktrittsversicherung wurde jeweils als Testsieger für Familien und Einzelpersonen gekürt. Unsere Tarife TravelSecure Topschutz und Jahresreisekarte Basis wurden jeweils für Einzelpersonen und für Familien mit der Bestnote SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet!
  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie können wählen ob Sie die Reiseabbruchversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Reiserücktritt­sversicherung Testsieger Finanztest 2025 SEHR GUT

Unsere Tarife mit der Reiseabbruchversicherung

Wir bieten die Reiseabbruchversicherung in Kombination mit einem Reiserücktrittsschutz in zwei Tarifvarianten an. So sind Sie nicht nur während der Reise vor den Kosten eines Reiseabbruchs, sondern auch vor der Reise gegen die Kosten eines Reiserücktritts optimal geschützt. Sie können zwischen dem Tarif „Topschutz“ mit Urlaubsgarantie für Einmalreisen und unserer praktischen Jahresreiseversicherung im Komfortpaket inkl. Auslandskrankenversicherung und Reisegepäckversicherung wählen. Vergleichen lohnt sich:

Reiseruecktrittsversicherung Topschutz

Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)

  • Reiserücktrittsversicherung

    Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.

  • Reiseabbruchversicherung

    Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.

Komfortpaket - Reisekarte4you - Jahresreiseversicherung

Komfortpaket - Reisekarte4you
(Jahresreiseversicherung)

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

  • Auslandskrankenversicherung

    Übernimmt unter anderem Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland.

  • Reisegepäckversicherung

    Kostenerstattung für Ihr Reisegepäck bei Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl.

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
    • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung oder unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Schaden am Eigentum
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
    • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule, College
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
    • Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
    • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
    • Einreichung der Scheidungsklage
    • Unerwartete Gerichtliche Ladung
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
    • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
    • Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
    • Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
    • Einsatz als Ersthelfer
    • Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
    • Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
  • Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
  • Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne / Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann.
  • Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann.
  • Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte

Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
  • Erstattung von zusätzlichen Weiter- oder Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels.
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
  • Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf Ihrer Weiter- oder Rückreise oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person.
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
  • Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
  • Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

zusätzliche Leistungen:

Auslandskrankenversicherung

  • Kostenübernahme von unfallbedingten Rettungs- und Bergungskosten bis 15.000 EUR
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Notfall-Service:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • 24-Stunden-Hotline

Reisegepäckversicherung

Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt

Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?

Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.

Warum ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Sie freuen sich auf eine entspannte Reise. Der Reiseantritt hat gut geklappt. Jetzt kann der Urlaub kommen – und dann passiert es: Sie müssen aus unvorhersehbaren Gründen Ihre Reise abbrechen.

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor hohen Mehrkosten, wenn der Abbruch Ihrer Reise mit einer plötzlichen Krankheit oder einem anderen versicherten Grund zusammenhängt. Weiterhin entschädigt Sie diese Versicherung für bereits gebuchte Leistungen, die Sie im Schadensfall nicht in Anspruch nehmen konnten.

Zahlreiche Gründe können zu einer außerplanmäßigen Abreise von der Urlaubsreise oder Geschäftsreise bei Erwachsenen führen. Beispielsweise hat ein Paar die Kinder für die Dauer der Urlaubsreise bei den Großeltern untergebracht. Der Urlaub muss leider vorzeitig beendet werden, da es zu einer Erkrankung oder einem Unfall der Kinder gekommen ist.

Reiseabbruchversicherung bei Todesfall

Sie haben Ihre Urlaubsreise bereits angetreten und müssen unerwartet den Urlaub aufgrund eines Todesfalles eines Angehörigen abbrechen. Die hier zusätzlich anfallenden Reisekosten für den Reiseabbruch übernimmt unsere Reiseabbruchversicherung. Dazu zählen auch die unmittelbaren Mehrkosten durch die Flugreise nach Deutschland.

Gründe für einen Reiseabbruch:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Todesfall
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
  • Wechsel des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzverlust, Aufnahme einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses
  • Impfunverträglichkeit
  • Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
Weitere Gründe für einen Reiseabbruch finden Sie in unseren Bedingungen.
Warum ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Welche Kosten werden übernommen?

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses und die hierdurch verursachten Mehrkosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung)
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von zusätzlichen Weiter- oder Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Erstattung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder auf Ihrer Weiter- oder Rückreise bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
  • Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
  • Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss

Welche Kosten werden übernommen?

Ohne einen guten Versicherer führt der Reiseabbruch zu unnötigem Stress, Ärger und hohen Kosten am Urlaubsort. Prüfen Sie deshalb unbedingt die Leistungen Ihres ausgewählten Versicherungsschutzes. Wichtige Kriterien sind die Versicherungssumme, Selbstbehalt und verbleibende Umbuchungskosten. Diese können in den Versicherungsbedingungen oder der Versicherungspolice nachgelesen werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, bieten wir Ihnen die passende Reiseabbruchversicherung von TravelSecure an. Damit stellen Sie sicher, eine entsprechende Kostenerstattung bei einem Reiseabbruch zu erhalten.

Finanztest 2025: Testsieger SEHR GUT
Unsere günstige Reiseabbruchversicherung ist wiederholt Testsieger mit SEHR GUT beim Finanztest der Stiftung Warentest bewertet

Topschutz Reiserücktritt & Reiseabbruch mit SEHR GUT (1,4) und die Jahresreiseversicherung mit Bestnote SEHR GUT (1,4).

Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 01/2025) hat 60 Tarifvarianten für Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung und Jahresreiseversicherung getestet.

Unser seit vielen Jahren prämierter und hervorragender Tarif TravelSecure Topschutz wurde bei Einmalverträgen für Familien und Einzelpersonen mit jeweils SEHR GUT bewertet! Die Jahresreisekarte-Basis wurde in der Kategorie Jahresverträge für Familien und für Einzelpersonen ebenfalls mit der Note SEHR GUT bewertet.

Somit wurden alle unsere getesteten Tarife mit dem Finanztest Qualitätsurteil SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet.

Reiserücktritt wegen Covid-19: „Pandemiefall versichert“.

Getestet wurden nur Tarife ohne Selbstbeteiligung - da diese im Versicherungsfall häufig 20 Prozent der Stornokosten beträgt.

Die meisten der getesteten Versicherer schließen den Pandemiefall aus, nicht bei uns: Der Schutz „Pandemiefall“ ist bei TravelSecure selbstverständlich voll enthalten.

Reiserücktritt­sversicherung Testsieger Finanztest 2025 SEHR GUT

Reise abgebrochen und jetzt?

Sollte mal nicht alles nach Plan verlaufen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schadenfall online an uns zu melden.

Sie brauchen nur wenige Minuten, um uns die erforderlichen Angaben mitzuteilen und schon vorliegende Dokumente (z. B. Stornobestätigungen oder Arztrechnungen) hochzuladen. Wir teilen Ihnen jeweils nach Abschluss der Leistungsmeldung mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

>> Hier geht‘s zur Online-Schadenmeldung
TravelSecure - Direkt Schaden online melden

Gut geschützt bei Ihrem nächsten Aktivurlaub mit unserer Wander- und Bergsportversicherung!

Nutzen Sie die Vorteile des Sofortschutzes bei Wanderunfällen und Notfällen im In- und Ausland.

Mit der Wander- und Bergsportversicherung sind weltweite Bergungen, Rettungen und Suchaktionen bei Wanderunfällen und Notfällen selbst ohne medizinische Notwendigkeit abgedeckt. Auch, wenn Sie sich vom Krankenhaus am Unfallort innerhalb Deutschlands zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus nahe Ihrem Heimatort versetzen lassen möchten, sind Sie abgesichert.

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen:
    • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 20.000 EUR
    • Medizinischer Transport bis 10.000 EUR
    • Übernahme von Sachkosten bis 1.000 EUR
Wander- und Bergsportversicherung: Immer gut abgesichert bei Ihrer Wander- oder Bergtour!

FAQ Reiseabbruch­versicherung

Die Reiseabbruchversicherung von TravelSecure können Sie ausschließlich in Kombination mit unserer Reiserücktrittsversicherung im mehrfach ausgezeichneten Tarif Topschutz oder unserer Jahresreisekarte abschließen.
Ja, denn Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen und Risikopersonen. Kommt es in der Familie zu einem Todesfall, werden in diesem Fall Kosten für den Reiseabbruch erstattet, weil Familienmitglieder (bei Todesfall auch Tante, Onkel, Neffe oder Nichte) als Risikopersonen gelten.
Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass die Reise aus den versicherten Gründen abgebrochen werden muss. Somit greift diese Versicherung während der Reise. Versicherungsfälle, die vor Reiseantritt eintreten, sind im Rahmen der Reiserücktrittkostenversicherung abgesichert.
Bei einem erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum können Sie die Reise abbrechen, wenn Sie zur Feststellung des Schadens anwesend sein müssen. Der Schaden ist erheblich, wenn er mindestens 2.500 € beträgt.

Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:

  • Feuer
  • Explosion
  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Elementarschaden
  • Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Unter einem Elementarschaden versteht man Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund Feuer oder einer Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen:

  • die Mehrkosten, die Ihnen entstehen. Aufgrund einer zwingend notwendigen Verlängerung des Aufenthalts am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung.
  • die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten. Nicht jedoch die Kosten der Überführung im Todesfall.

Wir erstatten insgesamt max. bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Elementarereignisse und Naturkatastrophen nach unseren Bedingungen sind:

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Lawinen
  • Erdrutsche, Erdbeben
  • Überschwemmungen, Hochwasser
  • Vulkanausbrüche
  • Wirbelstürme