Glossar - Reiseversicherung

Glossar - Begriffe aus der Versicherungswelt von A bis Z

A

Die Abschlussfrist ist der Zeitraum in bzw. der Zeitpunkt bis zu dem eine Reiseversicherung abgeschlossen werden kann. Für die verschiedenen Versicherungsarten gelten unterschiedliche Abschlussfristen:

Reiserücktrittsversicherung / Reiseversicherungs-Pakete mit Rücktrittsversicherung:
Bei Reiserücktrittsversicherungen bzw. Reiseversicherungspaketen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, sollte die Versicherung möglichst zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden, andernfalls könnten „Lücken“ entstehen, in denen Sie nicht geschützt sind.

Den Versicherungsvertrag müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn. dann müssen Sie den Versicherungsvertrag bis spätestens 4 Tage nach der Buchung abschließen. Halten Sie diese Fristen bei Abschluss des Vertrages nicht ein, dann kommt der Vertrag trotz Zahlung der Prämie nicht zustande.

Andere Reiseversicherungen:
Andere Reiseversicherungen wie z. B. eine Auslandskrankenversicherung können Sie jederzeit vor Reisebeginn abschließen.

Für Auslandskrankenversicherungenbei längerfristigen Auslandsaufenthalten gibt es teilweise (in Ausnahmefällen) die Möglichkeit, die Versicherung auch nach Reisebeginn abzuschließen. Beachten Sie hier die „Gut zu wissen“-Hinweise in den entsprechenden Produktbeschreibungen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Auslandskrankenversicherung

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden sowohl die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der TravelSecure Reiseversicherung als auch die des Versicherungsnehmers beschrieben. Außerdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die allgemeinen Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder unter Service - Versicherungsbedingungen. Außerdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Unter einer ambulanten Behandlung versteht man die medizinische Versorgung bei einem Arzt oder Zahnarzt, aber auch die Behandlung ohne stationären Aufenthalt im Krankenhaus. D.h. direkt nach der Behandlung verlässt der Patient den Ort, an dem er behandelt wurde.

Anhängsel oder Zubehör und bezeichnet eine Versicherung, die mit dem Kauf eines bestimmten Produktes oder einer Dienstleistung (z. B. Urlaubsreise) verbunden ist.

Arzneimittel (auch als Medikamente oder Arzneien bezeichnet) sind Stoffe, die dazu dienen Krankheiten zu heilen, lindern oder verhindern oder aber auch Diagnosen zu stellen. Sie werden am Körper verwendet oder dem Patienten verabreicht.

" allgemeine Versicherungswirtschaft "

Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff Au Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie "auf Gegenseitigkeit". Au Pairs sind junge Menschen, die im Gegenzug für Kost und Logis sowie ein Taschengeld bei einer Familie im Ausland bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt mithelfen. Dabei lernen sie die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen.

Welche Versicherungen brauche ich als Au Pair?
Planen Sie einen Auslandsaufenthalt als Au-pair oder möchten Sie als deutsche Familie ein Au-pair aus dem Ausland bei sich aufnehmen? Dann schützt Sie die Au-Pair Versicherung vor hohen Kosten, die im Krankheitsfall durch medizinische Hilfe entstehen können. Die Reisehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Haushalt der Gasteltern entstehen können und die Reiseunfallversicherung entsprechend die finanziellen Folgen von Unfällen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen zum Versicherungsprodukt (stellt detailliert alle Inhalte des Versicherungsprodukts dar)

B

Beitragsanpassung

Bundesdatenschutzgesetz

Versicherungsbeginn

Als Betreuungsperson gilt, wer einen nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen einer versicherten Person betreut.

Eine Busreise umfasst Fahrten mit einer An- und Abreise im Bus, kombiniert mit einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise am Reiseziel.

C

Code of Conduct: Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft

D

Deutscher Alpenverein

Datenschutzgrundverordnung

Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag.

E

Das Einreisedatum bezeichnet den Tag der Einreise in ein Land. Bei einigen längerfristigen Versicherungen ist das Einreisedatum für die Erstellung eines Angebots notwendig und wird im Buchungsprozess abgefragt.

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 Staaten bestehender Staatenverbund. Mitglieder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Eine Person, die ohne Einbürgerung in einem ihr fremden Land oder einer ihr fremden Kultur lebt. Das Wort bezeichnet häufig konkreter eine Fach- oder Führungskraft, die von einer international tätigen Organisation (z. B. von einem Wirtschaftsunternehmen), bei der sie beschäftigt ist, im Rahmen einer Auslandsentsendung vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsandt wird.

Für Expatriates bietet die TravelSecure verschiedene langfristige Auslandsversicherungen an:

  • Langzeit-Auslandskrankenversicherung
  • Reiseversicherung für ausländische Gäste
  • TravelSecure Young Reiseversicherung für junge ausländische Gäste in Deutschland
  • Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen

F

Als Familie gelten ein Erwachsener oder zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu sieben Kinder. Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden. Als Paar gelten zwei Personen. Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen.

Eine Familienversicherung ist eine Reiseversicherung mit einem eigenen Familientarif. Als familienfreundliches Unternehmen hat die TravelSecure spezielle Tarife mit günstigen Konditionen für Familien im Angebot. Für folgende Versicherung gibt es beispielsweise besonders günstige Angebote:

Auslandskrankenversicherung & Jahres-Auslandskrankenversicherung

Reiserücktrittsversicherung & Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Jahresschutz Basis & Komfort

G

Das Gastland ist das Land, in dem man sich während eines Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland)

Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht. Nur in den im Geltungsbereich angegebenen Ländern bietet die Versicherung den beschriebenen Reiseschutz.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die TravelSecure bietet für viele Reiseversicherungen besonders günstige Tarife für Gruppen an. Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein. Hier finden Sie eine Übersicht über Reiseversicherungen für Gruppenreisen

Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Zahnärzte

Gesetzliche Unfallversicherung

H

Das Heimatland bezeichnet meist das Land, in dem man seinen ständigen Wohnsitz hat. Es ist auch meist das Land, in dem man geboren und/oder aufgewachsen ist.

Heilmittel sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen. Im Rahmen von Reiseversicherungen ist häufig von "ärztlich verordneten Arznei, Verbands- und Heilmittel" die Rede. Bei diesen Heilmitteln handelt es sich z.B. um Bäder, Packungen, Inhalationen oder physikalischer Heilbehandlung und Heilgymnastik.

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen gehören z.B.: Herzschrittmacher, Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte). In den jeweiligen Versicherungsbedingungen finden Sie genaue Definitionen.

I

Die Europäischen Richtlinie IDD - Isurance Distribution Directive - verpflichtet Versicherungen, jeden Kunden vor dem Kauf einer Versicherung umfassend zu informieren. Dafür müssen Versicherungen das jeweils zum Produkt gehörige „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – abgekürzt IPID („Insurance Product Information Document) – zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wo bin ich versichert?
Welche Verpflichtungen habe ich?
Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Informationsblatt zu den Versicherungsprodukten (kurzer Überblick über die wesentlichen Inhalte des Versicherungsprodukts)

J

Eine Jahresversicherung ist eine Versicherung, die ein Jahr (Jahr=365 Tage/Schaltjahr=366 Tage) lang gilt. Mit einer Reise-Jahresversicherung können mehrere Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert werden. Häufig ist eine Jahresversicherung schon ab zwei Urlaubsreisen jährlich günstiger als eine einmalige Versicherung für eine Reise. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf ein Kalenderjahr, sondern läuft ab Abschlussdatum 365 Tage. Die Versicherungen verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Beispiele für Jahresversicherungen:
Jahresreiseversicherung Basis & Komfort
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Jahres-Auslandskrankenversicherung

K

Bei bestimmten Reiseversicherungen haben Sie im Falle einer stationären Behandlung die Wahl zwischen Kostenerstattung für die stationäre Behandlung oder einem Tagegeld in Höhe von 30 € pro Tag. Dies gilt für jeden Tag der vollstationären Behandlung.

Beim Krankenrücktransport aus dem Ausland ins Heimatland wird zwischen einem medizinisch notwendigen, vom Arzt angeordneten Rücktransport, und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport unterschieden.

Um einen medizinisch sinnvollen Rücktransport handelt es sich, wenn der Patient transportfähig ist. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte des Notfallservices.

Reiseversicherungen für eine einzelne Reise enden automatisch mit dem Abschluss der Reise und erfordern keine Kündigung.

Die meisten aktuellen Jahres-Versicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden. Bei vielen älteren Tarifen beträgt die Frist drei Monate. Die Kündigungsfrist für Ihre Jahres-Versicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Einige langfristige Reiseversicherungen können bei vorzeitiger Abreise zur nächsten monatlichen Prämienfälligkeit beendet werden. Sie müssen in diesem Fall den Nachweis über das Ende des Auslandsaufenthalts innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung der Reise bei der TravelSecure Reiseversicherung einreichen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Kündigungsfristen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nutzen Sie bitte für eine schnellere Bearbeitung zur Beendigung Ihres Vertrags unseren Vertragsservice oder die Schadenmeldung Online

L

Eine Langzeitreisen-Versicherung ist eine Reiseversicherung, die für eine Reise abgeschlossen wird, die über die übliche Dauer einer Urlaubsreise hinausgeht. Eine solche Versicherung kann z. B. für längere Reisen wie eine Weltreise, für Auslandsaufenthalte von Schülern, Studenten und Praktikanten, für Au Pairs aber auch für berufsbedingte Aufenthalte abgeschlossen werden. Die TravelSecure Reiseversicherung bietet hier spezielle Reiseversicherungen an:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung
Reiseversicherung für Au Pairs
Auslandsversicherung für Schüler, Studenten & Praktikanten

Last-Minute-Tarife sind Tarife für Reisen, die besonders kurzfristig gebucht werden. Als Last-Minute gilt, wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen. Die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseversicherungspakete mit Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen müssen in diesem Fall innerhalb von vier Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen.

Die Laufzeit ist der Zeitraum, in dem eine Reiseversicherung gültig ist. Sie bezeichnet also die Gültigkeitsdauer. Nähere Informationen zur Laufzeit finden Sie auf den Versicherungsproduktseiten, in den Versicherungsbedingungen oder in Ihrer Versicherungsbestätigung.

M

Ein Krankentransport ist der Transport eines erkrankten oder verunfallten Patienten aus dem Ausland zurück zu seinem Wohnsitz. Wenn eine medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet werden kann, handelt es sich um einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Bei einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport reicht normalerweise die in Absprache zwischen dem behandelnden Mediziner und einem neutralen Flugmediziner des Notrufservice ausgesprochene Empfehlung aus. In beiden Fällen muss Kontakt zur TravelSecure aufgenommen werden, um das Nötigste zu organisieren, sich mit den Ärzten abzustimmen und um die Kostenübernahme abzuklären. Hierfür steht Ihnen der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service zur Verfügung.

Auslandskrankenversicherung der TravelSecure Reiseversicherung sichern in der Regel den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall in den Versicherungsbedingungen.

N

Ein Notfall ist ein plötzlich eingetretenes Ereignis, das eine unmittelbar Gefahr für Leben und Gesundheit des Patienten bedeutet. Die vitalen Funktionen sind durch Verletzung oder akute Erkrankung bedroht, gestört oder ausgefallen.

Für dringende Notfälle während Ihrer Reise bietet Ihnen die TravelSecure Reiseversicherung eine Notfallnummer, die 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag weltweit für Sie erreichbar ist. Der 24-Stunden-Notruf-Service berät Sie, bei der Wahl von Krankenhäusern, organisiert einen notwendigen Krankentransport oder leistet Beistand im Rahmen der Notfall-Versicherung.

O

Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerhalb von Deutschland für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren. Außerdem sind Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe keine öffentlichen Verkehrsmittel.

Eine Online-Schadenmeldung ist ein digitaler Prozess, der es Versicherten ermöglicht, einen Schaden direkt über das Internet bei ihrer Versicherung zu melden. Dies geschieht in der Regel über ein Online-Formular auf der Website oder in der App des Versicherers.

Vorteile:

  • Zeitersparnis: Der Schaden kann schnell und unkompliziert von zu Hause oder unterwegs gemeldet werden, ohne dass ein persönliches Gespräch oder ein Brief notwendig sind.
  • Flexibilität: Die Meldung kann zu jeder Tageszeit und von jedem Ort aus erfolgen, was besonders praktisch ist, wenn der Schaden außerhalb der Geschäftszeiten des Versicherers eintritt.
  • Einfache Dokumentation: Bei vielen Versicherern können Fotos oder andere Dokumente, die den Schaden belegen, direkt in das Online-Formular hochgeladen werden.
  • Schnelle Bearbeitung: Die digitale Übermittlung beschleunigt häufig den Bearbeitungsprozess, da die Informationen direkt im System des Versicherers verfügbar sind.
  • Transparenz: Der Versicherte erhält in der Regel eine Bestätigung über den Eingang der Schadenmeldung und kann den Bearbeitungsstatus online verfolgen.

P

siehe Versicherungsprämie

Q

R

Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der TravelSecure Reiseversicherung kann man sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruchversicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.

Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:

Reiserücktrittsversicherung: Am Tag nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags.
Reiseabbruchversicherung: Mit Betreten des gebuchten und versicherten Verkehrsmittels.
Reisekrankenversicherung: Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Übrige Versicherungen: bei Reiseantritt

Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten.

Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen. Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden.

Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe von Reisebeginn oder Reiseende kann zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.

Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.

Die Reisegepäck­versicherung ersetzt in der Regel den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände.

Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.

Ein Reiseleiter (z. B. Lehrer, Eltern, Skipper) begleitet eine Reisegruppe. Sein Ausfall kann zu einem Komplettausfall der Reise führen.

Reiseversicherungen ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z.B. folgende:

In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Rücktritts- oder Abbruchschutz für den Versicherten. Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.

Als Risikopersonen bezeichnen wir:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer bzw. Ihres
  • Ehepartnerin bzw. Ehepartners oder
  • Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners oder
  • Lebensgefährtin oder Lebensgefährten
  • Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart
Als Angehörige zählen:
  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

S

Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäck­versicherung. Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website: Schaden melden.

Im Rahmen des Schengen-Abkommens wurden die Regelungen für die Ausgestaltung und Erstellung von Visa für Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, vereinheitlicht. Innerhalb des Schengen-Raumes finden grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen statt. Daher ist für Bürger von Staaten außerhalb des Schengen-Raumes ein sogenanntes Schengen-Visum notwendig. Dieses Visum gilt grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum. Eine der Bedingungen für die Ausstellung eines solchen Visums ist eine Krankenversicherung. Die TravelSecure Versicherungen für ausländische Gäste bietet eine maßgeschneiderte Reiseversicherung an, die allen Anforderungen des Schengen-Visums genügt.

Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).

Unter einem Selbstbehalt (auch: Selbstbeteiligung) versteht man den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall abgezogen.

Der Selbstbehalt ist abhängig vom gewählten Produkt bzw. Tarif.

Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer TravelSecure Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke: IT-Sicherheitsstandard PCI

Was ist SSL?
SSL (Abkürzung für "Secure Socket Layer") ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertagung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.

Eine Stornoversicherung ist eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung, die den Reisenden vor Stornokosten schützt, wenn der Urlaub wegen Krankheit, Unfall, Beschädigung von Eigentum oder anderen versicherten Ereignissen nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss.

T

Die Tarifbeschreibung ist Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In den Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Rechte und Pflichten und der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt. Teilweise werden bei der TravelSecure mehrere Reiseversicherungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammengefasst. In diesem Fall werden für die einzelnen Versicherungen zusätzliche Tarifbeschreibungen erstellt, in denen die Leistungen detailliert beschrieben werden.

Für Reiseversicherungen gelten unterschiedliche Preise, die sich entweder nach dem Risiko (z.B. dem Reisepreis, der Reisedauer, dem Geltungsbereich oder den enthaltenen Leistungen) oder nach den Reisenden (z.B. Einzelreisender, Gruppe oder Familie) richten. Diese unterschiedlichen Einstufungen innerhalb einer Reiseversicherung werden als Tarife bezeichnet.

U

Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.

V

Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt (dies kann auch der Versicherungsnehmer sein). Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der TravelSecure Reiseversicherung abschließt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.

Wenn Sie eine versicherte Reise nicht antreten (Reiserücktritt) oder nicht planmäßig beenden (Reiseabbruch) können, haben Sie gute Chancen, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn der Nichtantritt oder die nicht planmäßige Beendigung auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist.

Gute Reiseversicherungen sichern in der Regel folgende Ereignisse ab:

  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Schwerer Unfall
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Organspende
  • Lockerung eines implantierten Gelenkes
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitgeberwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €)
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Nichtversetzung eines Schülers bei Klassenreisen.

Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt).

Der Versicherungsbeginn richtet sich auch nach der Art der Versicherung:

  • Reiserücktrittsversicherung: frühestens ab Zahlung der Prämie
  • Urlaubsgarantie: frühestens mit Antritt der Reise
  • Auslandskrankenversicherung: frühestens mit Antritt der Reise
  • Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr / bis 3 Jahre: frühestens bei Grenzübertritt ins Ausland
  • Auslandskrankenversicherungen für Ausländische Gäste (Incoming): Versicherungsbeginn frühestens bei Einreise nach Deutschland
  • Jahres-Versicherungen: frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt

Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen

Bei der Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des Versicherers, die den Versicherungsschutz belegt und alle vertraglichen Angaben enthält. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. Bei einigen Versicherungen gilt die Versicherungsbestätigung auch als Versicherungsschein.

Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung.

Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der TravelSecure abschließt. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig auch versicherte Person sein (muss dies aber nicht). Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.

Eine Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Beginn und Ende, persönliche Daten, Versicherungsprämie und die Leistungsbeschreibung). Zur Versicherungspolice gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Police häufig als Anlage beigefügt werden.

Unter einer Versicherungsprämie versteht sich die Summe, die man für eine Versicherung inklusive Versicherungssteuern zahlen muss. Auf unserer Website verwenden wir zumeist den Begriff "Preis". In den Preislisten, die Sie auf allen Produktseiten und im Buchungsprozess finden, sind die jeweils gültigen Versicherungsprämien detailliert aufgeführt.

Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet.

Zum Thema Vorerkrankungen lesen Sie bitte die Definition von unerwartet schwerer Erkankung.

W

X

Y

Z

Bei Einmalzahlungen können Sie zwischen Bankabbuchung bzw. SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express), Sofortüberweisung und Paypal wählen. Bei Jahresverträgen steht Ihnen nur SEPA-Lastschrift zu Auswahl.

Bild 1 Auslandskrankenversicherung

Im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu erleiden, ist wohl so ziemlich das Ärgerlichste, was Ihnen passieren kann. Schützen Sie sich wenigstens vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch notwendigen Rücktransportes, der schnell eine fünfstellige Höhe erreichen kann.

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