Schadenmeldung – Hier finden Sie alle Informationen für den Schadenfall
Online Schaden melden:
Der schnellste Weg für Ihre Schadenmeldung für die Auslandskrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung: Einfach das Formular online ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen.
Schaden per E-Mail melden:
Sie möchten uns Ihre Schadenmeldung per E-Mail senden? Dann schicken Sie uns Ihre Nachricht bitte an:
Schadenmeldung per Post senden:
Sie möchten uns Ihre Schadenmeldung per Brief an uns schicken? Dann senden Sie uns Ihre Dokumente bitte per Post an:
Würzburger Versicherungs-AG
Leistungsabteilung
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Das stark erhöhte Reiseaufkommen in diesem Jahr verursacht ein hohes Schadenaufkommen. Das führt bei der Bearbeitung von Schäden in der Auslandskrankenversicherung und der Reiserücktrittsversicherung aktuell leider zu Verzögerungen. Wir bitten Sie daher um etwas mehr Geduld als gewöhnlich.
Helfen Sie uns für eine schnellere Bearbeitung: Nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Formulare. Bitte prüfen Sie außerdem vorab, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und alle notwendigen Angaben gemacht haben.
Ablauf einer Schadenmeldung
Online Unterlagen-Check
Sie möchten wissen welche Unterlagen wir zur Bearbeitung Ihres Schadenfalls benötigen? Dann nutzen Sie einfach unseren Unterlagen-Check. Dieser listet Ihnen nach einer kurzen Abfrage genau die Unterlagen auf, die Sie einreichen müssen.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen unsere Leistungsabteilung gerne telefonisch oder per Formular weiter:
Tel.: +49 (0)931 - 2795-250
Schaden-Kontaktformular
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu Schadenfällen
- Bitte melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich.
- Unternehmen Sie alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert.
- Zeigen Sie Brand-, Diebstahl und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen.
- Sammeln Sie alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Atteste, Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
- Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen sehr hilfreich:
- WER hat den Schaden verursacht? Wer war daran beteiligt (Zeugen, Geschädigte, Verletzte)?
- WAS ist genau passiert?
- WANN ist der Schadenfall eingetreten/wann haben Sie das erste Mal von dem Schaden Kenntnis erhalten?
- WO ist der Schaden eingetreten?
- WIE kam es zu dem Schaden?
Sie können Ihren Schaden einfach und schnell online melden:
Online-Schadenmeldung
Alternativ auch per Post an:
Würzburger Versicherungs-AG
Leistungsabteilung
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Sie können sich gerne direkt an unsere Schadenabteilung wenden unter +49 (0)931 - 2795 250
Alternativ können Sie eine E-Mail an
Unser Notrufservice zur Auslandsreisekrankenversicherung ist weltweit, rund um die Uhr für Sie da, unter: +49 (0)931 - 2795 255
Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Versicherungsleistung fällig wird.
Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet? Dann bleibt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei Berechnung der Frist unberücksichtigt.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:
- dem Antrag, auch Onlineantrag;
- dem Versicherungsschein;
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
- den Besonderen Bedingungen;
- besonderen schriftlichen Vereinbarungen.
Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte dazu finden Sie unter: Datenschutz
Zu Ihren Pflichten gehört, dass Sie:
- korrekte Angaben machen.
- uns angeforderte Belege vorlegen.
- sonstige, in diesen Bedingungen formulierte Pflichten erfüllen.
Das Attest muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Behandlers;
- Vor- und Nachname der behandelten Person;
- Geburtsdatum der behandelten Person;
- Bezeichnung der Krankheit.
Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie einen Versicherungsfall aufgrund einer der folgenden Punkte melden wollen:
- Schwerer Unfallverletzung.
- Unerwartet schwerer Erkrankung.
- Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung.
- Unverträglichkeit von Impfungen.
- Schwangerschaft.
- Komplikationen während der Schwangerschaft.
- Gebrochenen Prothesen, gelockerten implantierten Gelenken.
- Unerwartetem Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher).
- Transplantation nach dem Transplantationsgesetz.
- Spende und Empfang von Geweben.
- Termin für die Wiederholung einer Prüfung an einer Schule, Berufsschule; Universität, Fachhochschule, Berufsakademie, Dualen Hochschule, College.
Sie müssen uns bevollmächtigen, Auskünfte einholen zu dürfen. Und zwar zu früheren, bestehenden und bis zum Ende des Vertrags eintretenden Krankheiten. Gleiches gilt für die Folgen von Unfällen und Gebrechen. Dies gilt auch für beantragte, bestehende und beendete Personenversicherungen. Sie müssen außerdem Behandler und Versicherungsträger von der Schweigepflicht entbinden. Das gilt auch für Gesundheits- und Versorgungsämter.
Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen, wenn:
- unsere Pflicht zur Leistung dem Grunde und der Höhe nach feststeht.
- uns die Rechnungen im Original und die notwendigen Nachweise vorliegen. Diese werden unser Eigentum.
Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung um. Umgerechnet wird zum Euro-Kurs des Tages, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs. Außer Sie kauften die Devisen zur Bezahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs. Dies müssen Sie uns nachweisen. Folgende Kosten können wir vom zu erstattenden Betrag abziehen:
- Kosten für die Überweisung in das Ausland außerhalb des SEPA-Raums.
- Kosten für besondere Arten der Überweisungen, die Sie beauftragten.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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+49 (0)931 - 2795 270
