fbpx

Reisewarnung und Einreisebestimmungen Dubai (Vereinigten Arabischen Emirate)

TravelSecure® Service - Reisewarnung und Einreisebestimmungen Dubai (VAE)

Travelsecure Dubai (VAE) Reisewarnung Es ist aktuell eine Reisewarnung für Dubai (VAE) ausgesprochen.

Eilmeldung


Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

Aktuelles

Vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.

Sicherheitslage in der Region

Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA (Vereinigte Staaten von Amerika) mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. Es folgten Luftangriffe aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren Angriffen muss gerechnet werden. Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt; auch längerfristige Sperrungen sind möglich. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Weitere Lufträume in der Region können jederzeit ebenfalls gesperrt werden. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung..
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie die Informationen von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt. Siehe Aktuelles.

Terrorismus

Die Terrororganisation IS (Terrororganisation 'Islamischer Staat') droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

  • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können. In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z.B. der NCEMA.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles.

Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft.

Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden.

Führerschein

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kulturellen Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Moralvorstellungen geprägt. Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.

LGBTIQ

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft werden. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Gesundheit

Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO (Ständige Impfkommission) auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.

Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken.
  • Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten auch Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie grundlegende Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.
    • Beachten Sie die Informationen zum Tauchen.

    Medizinische Versorgung

    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

    Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

    Private Krankenhäuser und Ärzte verlangen in aller Regel Vorkasse.

    Schließen Sie unbedingt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, führen Sie den Nachweis ständig mit und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorauszahlungen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Travelsecure Dubai (VAE) Ausreise Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

E-Mail schreiben
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270