Reisewarnung und Einreisebestimmungen Tunesien
Es ist aktuell eine Teilreisewarnung für Tunesien ausgesprochen.
Aktuelles
Teilreisewarnung – Grenzgebiete und Saharagebiete
Vor Reisen in das Gebiet südlich einer Linie Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine – Zarzis sowie in die Gebirgszüge in der Grenzregion zu Algerien wird gewarnt. In diesen Gebieten besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. In den übrigen Landesteilen, insbesondere den Küstenregionen und touristischen Zentren, ist die Sicherheitslage stabil.
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND).
- Meiden Sie die genannten Grenz- und Wüstengebiete.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
Sicherheit
Terrorismus
Die tunesischen Sicherheitskräfte sind verstärkt präsent. Es besteht landesweit die Gefahr terroristischer Anschläge, insbesondere in der Grenzregion zu Algerien und Libyen sowie in den Saharagebieten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage in Tunesien ist angespannt. Es kann zu spontanen Demonstrationen und Straßenblockaden kommen, insbesondere in Tunis und anderen größeren Städten.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in touristischen Gebieten vor. In einigen Gebieten, insbesondere abseits der touristischen Zentren, kann es vereinzelt zu Überfällen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Vermeiden Sie es, nach Einbruch der Dunkelheit allein unterwegs zu sein.
Natur und Klima
An der Küste herrscht mediterranes, im Landesinneren arides Klima. In den Sommermonaten kann es zu extremer Hitze kommen, insbesondere in den südlichen Landesteilen. Vereinzelt treten Überschwemmungen infolge von Starkregenereignissen auf.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die touristische Infrastruktur in den Küstenstädten und Urlaubsregionen ist gut ausgebaut. Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen nach Deutschland. Innerhalb des Landes verkehren Busse, Sammeltaxis (Louages) und Züge. Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten – die Unfallrate ist hoch.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist empfohlen und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten zu rechnen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Geld kann bei Banken während der üblichen Geschäftszeiten und in größeren Hotels umgetauscht werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen Kreditkarten (Mastercard, VISA) und auch mit einer Debitkarte (Girocard) möglich.
Einreise und Visum
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Wichtige Änderung: Einreise nur noch mit Reisepass
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht mehr möglich. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisepass: | Ja |
| Vorläufiger Reisepass: | Ja |
| Personalausweis: | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis: | Nein |
| Kinderreisepass: | Ja |
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei Einreise ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise können tunesische Grenzbeamte Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel erfragen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Zwecken bei einem Aufenthalt bis zu 120 Tagen kein Visum.
Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident"
Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident" muss aufbewahrt und bei Wiederausreise vorgelegt werden. Bei Überschreiten des 120-tägigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Zeitraum erhoben.
Einreise auf dem Seeweg
Bei Einreise auf dem Seeweg kann es zu Schwierigkeiten kommen (z.B. Verweigerung der Einreise bei fehlender Hotelbuchung und/oder Rückfahrticket).
Gesundheit
Impfschutz
| Pflichtimpfungen: | Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. |
| Reiseimpfungen: | Es wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut angeraten. |
| Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. |
Pflichtimpfungen: Keine.
Reiseimpfungen: Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation Hepatitis B, Tollwut.
Standardimpfungen: Gemäß Impfkalender des RKI.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Tunesien entspricht nicht immer europäischem Standard, insbesondere außerhalb der größeren Städte. In den touristischen Zentren und Städten gibt es jedoch gut ausgestattete Kliniken.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen beraten. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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